Donnerstag, 5. Februar 2015

Subventionierung der Homosexualität - es heißt immer: ” … die füreinander Verantwortung übernehmen”

Der deutsche Gesetzgeber hat beim Homo-Konkubinat klargestellt, daß nur (1.) zwei Menschen gleichen Geschlechts (2.) dieses Rechtsbündnis eingehen dürfen, und nur solche, (3) die nicht verwandt sind. Warum diese Einschränkung?
Warum denn dann nicht “in der Furcht des Herrn” zusammenlebende Geschwister, die auch “füreinander Verantwortung übernehmen”?

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