Dienstag, 20. Januar 2015

Familiensplitting tut not - so hat es indirekt das Bundesverfassungsgericht gefordert

Der „generative Beitrag“ (Zeugung und Erziehung von Kindern), so die Richter, sei für das Umlagesystem und den Generationenvertrag bestandserhaltend, daher gleichbedeutend mit dem finanziellen Beitrag und müsse mit diesem verrechnet werden. Nichts anderes fordern die jungen Abgeordneten. … - weiterlesen …

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