Dienstag, 20. Januar 2015Familiensplitting tut not - so hat es indirekt das Bundesverfassungsgericht gefordertDer „generative Beitrag“ (Zeugung und Erziehung von Kindern), so die Richter, sei für das Umlagesystem und den Generationenvertrag bestandserhaltend, daher gleichbedeutend mit dem finanziellen Beitrag und müsse mit diesem verrechnet werden. Nichts anderes fordern die jungen Abgeordneten. … - weiterlesen … |