Sonntag, 5. April 2020

BVerfG: Bisheriges Verbot der „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ GG-widrig = nichtig!

Die Motive sind ziemlich klar - was die derzeitige Gesellschaft angeht: Viel zu wenig Nachwuchs - viel zu viele m/w Bürger, die unfähig sind zu sterben - es werden Auswege gesucht! Sonst Überbürdung der Gesellschaft! Ist die Beratungslösung wie bei der Abtreibung eine akzeptable Lösung? Wohl nicht - weil die Berater es oft selbst mit der “Überbürdungsverhinderung” halten. So wird das Recht auf Leben wieder einmal weiter ausgehöhlt - keiner tut was dagegen … weiterlesen

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